Kanzlei Lauten Lübeck
Susanne Lauten - Kanzlei Lauten Lübeck
Kanzlei Lauten Lübeck

Notarin

Rechtsanwältin & Notarin

Notarin

Meine Leistungen

Als Notarin bin ich unabhängige Trägerin eines öffentlichen Amtes und als solche zur Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet. Im Unterschied dazu ist meine Aufgabe als Rechtsanwältin in erster Linie die einseitige Interessenvertretung. Deswegen darf ich in derselben Angelegenheit auch nicht als Notarin und Rechtsanwältin, sondern nur entweder als Notarin oder als Rechtsanwältin tätig werden.

In erster Linie ist meine Aufgabe als Notarin, solche Rechtsgeschäfte, für welche eine Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben ist oder für welche die Beteiligten dies wünschen (etwa aus Gründen der Beweissicherung oder Zeugnisfunktion), zu beurkunden. Dabei stelle ich zunächst fest, was genau die Beteiligten wollen, sorge dann dafür, dass genau dies auch klar und unzweifelhaft in der Urkunde zum Ausdruck kommt und berate und belehre die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des beurkundeten Rechtsgeschäfts.

Insbesondere in folgenden Bereichen ist eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben oder sinnvoll und daher häufig anzutreffen:

Grundstücksrecht:
  • Verkauf/ Schenkung von Immobilien
  • Belastung von Immobilien (Nießbrauchs- /Wohn- /Wegerechte, Grundschulden etc.)
  • Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Erbrecht:
  • Vorweggenommene Erbfolge/ Schenkungen
  • Testament, Erbvertrag
  • Pflichtteilsverzicht
  • Erbscheinsantrag
  • Nachlassverteilung/ Erbauseinandersetzung
  • Erbausschlagung
Vorsorgerecht:
  • General- und/ oder Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
Familienrecht:
  • Ehe-/ Partnerschaftsvertrag
  • Trennungs-/ Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Adoption
Handels- und Gesellschaftsrecht:
  • Gründung, Umstrukturierung und Auflösung von Gesellschaften
  • Verkauf/ Schenkung von Gesellschaftsanteilen
  • Handelsregisteranmeldungen (z.B. Firma, Sitz, Vertretungsregelungen)

Vor der Beurkundung zu beachten sind bei Grundstücksgeschäften und bei gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten Vorgaben nach dem Geldwäschegesetz; bitte lesen Sie dazu meinen Hinweis auf der Seite „Service" unter „Recht relevant“.

Im Anschluss an die Beurkundung betreue ich als Notarin die Abwicklung des beurkundeten Rechtsgeschäfts, d.h. ich überwache Zahlungspflichten, hole erforderliche Erklärungen ein und veranlasse Eintragungen im Grundbuch oder im Handelsregister.

Außer für Beurkundungen von Rechtsgeschäften sind Notare/Notarinnen hauptsächlich noch zuständig für die Beurkundung/ Bescheinigung von Wahrnehmungen oder Tatsachen (z.B. Versammlungsbeschlüsse einer Aktiengesellschaft) sowie für Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften (Kopien).

Ein Wort zu den Kosten:

Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) schreibt die Notarkosten (Gebühren und Auslagen) fest: als Notarin bin ich verpflichtet, mich daran zu halten; ich darf also weder mehr noch weniger Gebühren erheben.

Das GNotKG orientiert sich für die Höhe der Gebühren nicht an dem Arbeitsaufwand des Notars/ der Notarin, sondern an dem Wert, den das beurkundete Rechtsgeschäft hat. Auf diese Weise entstehen zwar verhältnismäßig hohe Gebühren für einen einfach gelagerten Sachverhalt mit hohem Wert. Andererseits kann ein/e Notar/in bei komplizierten Angelegenheiten mit geringem Wert nicht kostendeckend arbeiten, ist aber in diesen Fällen genauso verpflichtet, die Notarleistung zu erbringen und dies ebenso sorgfältig zu tun, wie in den einfach gelagerten Fällen. Der Gesetzgeber bezweckt damit ein soziales Gebührensystem, welches gewährleistet, dass jeder Bürger und jede Bürgerin die Leistungen eines Notars/ einer Notarin in Anspruch nehmen kann, unabhängig von seinem/ ihrem Vermögen.

Wenn Sie mehr zum Thema Notarkosten erfahren möchten, empfehle ich Ihnen die umfangreichen Erläuterungen mit Hintergründen und Beispielen der Bundesnotarkammer: https://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/index.php.

Die Bundesnotarkammer bietet dort auch einen Gebührenrechner an.

Selbstverständlich können Sie mich jederzeit gern – auch zu allen allgemeinen oder konkreten Kostenfragen – ansprechen.